Verfahrensinformation

Der Kläger ist Richter des Landes Sachsen-Anhalt. Er begehrt die Sonderzuwendung 2003 (sog. Weihnachtsgeld/13. Gehalt) in ungekürzter Höhe. Mit Wirkung vom 16. September 2003 wurde das Sonderzuwendungsgesetz des Bundes aufgehoben und es den Ländern ermöglicht, eigene abweichende Regelungen zu erlassen, anderenfalls sollte übergangsweise das Bundesgesetz weiter gelten. Das Land Sachsen-Anhalt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.


Das Bundesverwaltungsgericht wird u.a. zu prüfen haben, ob das Bundesgesetz wirksam in Kraft getreten ist (durfte der 1. Vizepräsident des Bundesrates in Vertretung für den Bundespräsidenten das Gesetz ausfertigen?) und ob das Landesgesetz rechtzeitig verkündet wurde (vor dem 1. Dezember 2003? und war bereits ein Teil des 13. Gehalts erdient?). Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.