Verfahrensinformation

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Lehrkräfte in Altersteilzeit wegen deren besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorteile von der Unterrichtsermäßigung ausgeschlossen werden dürfen, die Lehrkräften nach bremischen Versorgungsrecht aus Altersgründen gewährt wird. Der Kläger hält es für einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, Lehrkräften in Altersteilzeit die Ermäßigung nicht zu gewähren. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.