Verfahrensinformation
Der im Jahre 1951 geborene Kläger ist Beamter des Landes Baden-Württemberg. Er leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Sein Antrag, ihm für die Anschaffung einer ärztlich verordneten Perücke eine Beihilfe zu gewähren, wurde mit der Begründung abgelehnt, für männliche Personen seien Perücken bei totalem Haarausfall nur bis zum 30. Lebensjahr beihilfefähig. Die Klage, die in erster Instanz Erfolg hatte, wurde vom Berufungsgericht zurückgewiesen.
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Der im Jahre 1951 geborene Kläger ist Beamter des Landes Baden-Württemberg. Er leidet seit seiner Kindheit an totalem Haarausfall. Sein Antrag, ihm für die Anschaffung einer ärztlich verordneten Perücke eine Beihilfe zu gewähren, wurde mit der Begründung abgelehnt, für männliche Personen seien Perücken bei totalem Haarausfall nur bis zum 30. Lebensjahr beihilfefähig. Die Klage, die in erster Instanz Erfolg hatte, wurde vom Berufungsgericht zurückgewiesen.