Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen eine Schadensersatzforderung seines Dienstherrn.
Der Kläger war Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes und dort für Beschaffung von Arbeitsmaterial zuständig. Er wendet sich gegen den Bescheid, durch den er zum Schadensersatz i.H.v. ca. 12 000 € herangezogen wird; begründet wird seine Heranziehung zum Schadensersatz damit, dass er während seiner Dienstzeit - die im Jahre 2000 geendet hat - in dieser Höhe Geldbeträge erschlichen oder unrechtmäßig für sich verwendet habe. Der Kläger ist der Ansicht, dass ein Anspruch nicht gegeben und im Übrigen ein etwaiger Anspruch verjährt sei.
Das Bundesverwaltungsgericht ist gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO erst- und letztinstanzlich zuständig für Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen.