Verfahrensinformation
Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit.
Der Kläger ist Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes. Sein Dienstort ist Berlin. Er wendet sich gegen den Bescheid, durch den seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden ist. Dabei macht er in erster Linie geltend, dass die beklagte Bundesrepublik Deutschland nicht hinreichend bei Bundesbehörden in und um Berlin nach einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit für ihn gesucht habe. Außerdem müsse der Dienstherr im Hinblick auf den Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ durch organisatorische Änderungen ggf. einen geeigneten Dienstposten schaffen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 VwGO erst- und letztinstanzlich zuständig für Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen.