Verfahrensinformation
Die Kläger sind irakische Staatsangehörige. Sie wurden wegen drohender Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins zwischen 1997 und 2001 als Flüchtlinge anerkannt. Im Jahr 2005 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der geänderten Verhältnisse im Irak die Flüchtlingsanerkennungen. Das Verwaltungsgericht gab den Klagen gegen die Widerrufsbescheide statt, während das Oberverwaltungsgericht Münster die Klagen abwies. In allen drei Verfahren wurde die Revision wegen der Frage zugelassen, ob für den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eine Ermessensentscheidung erforderlich ist, wenn er nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochen wird, sich aber auf eine Anerkennung vor diesem Zeitpunkt bezieht (Folgeentscheidung zu mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2007- u.a. BVerwG 1 C 38.06).
Verfahrensinformation
2007
Die Kläger sind irakische Staatsangehörige. Sie wurden wegen drohender Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins zwischen 1997 und 2001 als Flüchtlinge anerkannt. Im Jahr 2005 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der geänderten Verhältnisse im Irak die Flüchtlingsanerkennungen. Das Verwaltungsgericht gab den Klagen gegen die Widerrufsbescheide statt, während das Oberverwaltungsgericht Münster die Klagen abwies. In allen drei Verfahren wurde die Revision wegen der Frage zugelassen, ob für den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eine Ermessensentscheidung erforderlich ist, wenn er nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochen wird, sich aber auf eine Anerkennung vor diesem Zeitpunkt bezieht (Folgeentscheidung zu mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2007- u.a. BVerwG 1 C 38.06).