Verfahrensinformation
Die beigeladenen Eheleute und ihre Kinder sind afghanische Staatsangehörige. Der Ehemann wurde 1996 in Deutschland als Asylberechtigter anerkannt. Seine Frau und die Kinder reisten 1998 mit einem von der Deutschen Botschaft in Islamabad/Pakistan ausgestellten Visum in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragten Familienasyl. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gab dem Antrag statt. Dagegen erhob der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten Klage. Diese blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob die Sicherheit vor Verfolgung in einem sonstigen Drittstaat (hier: Pakistan) gemäß § 27 AsylVfG der Gewährung von Familienasyl gemäß § 26 AsylVfG entgegensteht.