Verfahrensinformation
Der Kläger, ein palästinensischer Volkszugehöriger, verfolgt seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Er ist mit einer Deutschen verheiratet. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz hat dieses Einbürgerungsbegehren zurückgewiesen, weil der Kläger - entgegen den zwingenden Vorschriften des maßgeblichen Gesetzes - nicht imstande sei, sich und seine Angehörigen eigenständig zu ernähren. Das Bundesverwaltungsgericht wird zu klären haben, ob es sich beim "Wohngeld" um eine fürsorgeähnliche Leistung handelt, die ggf. deshalb bei der Berechnung des dem Kläger zuzurechnenden Familieneinkommens nicht berücksichtigt werden darf.
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Der Kläger, ein palästinensischer Volkszugehöriger, verfolgt seine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Er ist mit einer Deutschen verheiratet. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof als Berufungsinstanz hat dieses Einbürgerungsbegehren zurückgewiesen, weil der Kläger - entgegen den zwingenden Vorschriften des maßgeblichen Gesetzes - nicht imstande sei, sich und seine Angehörigen eigenständig zu ernähren. Das Bundesverwaltungsgericht wird zu klären haben, ob es sich beim "Wohngeld" um eine fürsorgeähnliche Leistung handelt, die ggf. deshalb bei der Berechnung des dem Kläger zuzurechnenden Familieneinkommens nicht berücksichtigt werden darf.