Verfahrensinformation
Die asylrechtlichen Verfahren betreffen verschiedene Kläger, die nach eigenen Angaben kurdischer Volkszugehörigkeit und yezidischer Religionszugehörigkeit sind. Sie haben in Syrien gelebt. Einige der Kläger behaupten überdies, türkische Staatsangehörige zu sein. Allen wurde in Deutschland die Abschiebung nach Syrien angedroht. Im Rahmen der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen wird unter anderem zu klären sein, ob in den vorliegenden Konstellationen Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG für das Land der behaupteten Staatsangehörigkeit gewährt werden darf, wenn die Abschiebung allein in den Staat des letzten Aufenthaltsorts angedroht wurde.
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Die asylrechtlichen Verfahren betreffen verschiedene Kläger, die nach eigenen Angaben kurdischer Volkszugehörigkeit und yezidischer Religionszugehörigkeit sind. Sie haben in Syrien gelebt. Einige der Kläger behaupten überdies, türkische Staatsangehörige zu sein. Allen wurde in Deutschland die Abschiebung nach Syrien angedroht. Im Rahmen der vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen wird unter anderem zu klären sein, ob in den vorliegenden Konstellationen Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG für das Land der behaupteten Staatsangehörigkeit gewährt werden darf, wenn die Abschiebung allein in den Staat des letzten Aufenthaltsorts angedroht wurde.