Verfahrensinformation
Klage gegen vereinsrechtliche Verfügung
Der Kläger ist ein eingetragener Verein in Köln. Mit u.a. an den Kläger adressierten Bescheid vom 10. April 2015 stellte das Bundesministerium des Innern fest, dass Herstellung und Vertrieb der Publikation „Yürüyüs“ den organisatorischen Zusammenhalt der im August 1998 verbotenen Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi (DHKP-C) aufrecht erhielten und damit den Strafgesetzen zuwiderliefen. Herstellung und Vertrieb der Publikation „Yürüyüs“ wurden verboten.
Entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung hat der Verein Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Der Senat hat Zweifel, ob ein der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts unterliegendes Vereinsverbot, Betätigungsverbot oder die Feststellung einer Ersatzorganisation vorliegt und die Beteiligten zu einer möglichen Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht Berlin angehört. Daraufhin hat das Bundesministerium des Innern den angefochtenen Bescheid im Januar 2016 aufgehoben. Die Beteiligten haben bislang keine verfahrensbeendenden Erklärungen abgegeben.