Verfahrensinformation

Zwei anerkannte Naturschutzvereine klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der rund 20 km langen und zweistreifig mit Zusatzfahrstreifen für Überholvorgänge geplanten B 96 (neu) zwischen der Rügenbrücke bei Altefähr und Bergen mit Ortsumgehungen von Rambin und Samtens. Sie rügen u.a. die Beeinträchtigung von Habitaten mehrerer durch das europäische Naturschutzrecht geschützter Zugvogelarten und eine unzureichende Berücksichtigung schonenderer Alternativen, insbesondere eines bestandsorientierten Ausbaus der alten Bundesstraße unter Einbeziehung der beiden Ortsumgehungen.


Die mündliche Verhandlung wird, sollte hierfür Bedarf bestehen, am Donnerstag, dem 29. März 2012, um 10.00 Uhr fortgesetzt.


Beschluss vom 29.02.2012 -
BVerwG 9 A 32.10ECLI:DE:BVerwG:2012:290212B9A32.10.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 29.02.2012 - 9 A 32.10 - [ECLI:DE:BVerwG:2012:290212B9A32.10.0]

Beschluss

BVerwG 9 A 32.10

In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 29. Februar 2012
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Domgörgen
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Kläger haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 28. Februar 2012 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2, § 159 Satz 1 VwGO i.V.m. § 100 ZPO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.