Beschluss vom 24.10.2007 -
BVerwG 5 PKH 29.07ECLI:DE:BVerwG:2007:241007B5PKH29.07.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 24.10.2007 - 5 PKH 29.07 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:241007B5PKH29.07.0]

Beschluss

BVerwG 5 PKH 29.07

  • Hamburgisches OVG - 07.09.2007 - AZ: OVG 4 Bf 10/06.Z

In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 24. Oktober 2007
durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Hund
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt und Dr. Brunn
beschlossen:

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe

1 Der Kläger hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

2 Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.