Beschluss vom 19.12.2005 -
BVerwG 4 A 1018.05ECLI:DE:BVerwG:2005:191205B4A1018.05.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 19.12.2005 - 4 A 1018.05 - [ECLI:DE:BVerwG:2005:191205B4A1018.05.0]

Beschluss

BVerwG 4 A 1018.05

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. Dezember 2005
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50 000 € festgesetzt.

Gründe

1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 28. November 2005 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.