Beschluss vom 18.12.2007 -
BVerwG 9 A 4.07ECLI:DE:BVerwG:2007:181207B9A4.07.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 18.12.2007 - 9 A 4.07 - [ECLI:DE:BVerwG:2007:181207B9A4.07.0]
Beschluss
BVerwG 9 A 4.07
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. Dezember 2007
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht
Domgörgen als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
- Das Verfahren wird eingestellt.
- Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10 000 €
- festgesetzt.
Gründe
1 Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2007 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.