Beschluss vom 18.05.2012 -
BVerwG 7 A 2.12ECLI:DE:BVerwG:2012:180512B7A2.12.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 18.05.2012 - 7 A 2.12 - [ECLI:DE:BVerwG:2012:180512B7A2.12.0]
Beschluss
BVerwG 7 A 2.12
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. Mai 2012
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
- Die Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 19. April 2012 wird geändert.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.
Gründe
1 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG. Es entspricht der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts, bei Klagen gegen Beeinträchtigungen eines landwirtschaftlichen Betriebes durch ein Planvorhaben 60 000 € festzusetzen.