Verfahrensinformation
Der Kläger, ein wegen 1997/98 begangener zahlreicher Betrugsdelikte mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten bestrafter türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen seine Ausweisung. Er ist mit einer rumänischen Staatsangehörigen verheiratet, die aufgrund der Eheschließung auch die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat. Seine Klage hatte beim Oberverwaltungsgericht Bremen Erfolg. Der Kläger habe sich während und nach der Strafhaft positiv entwickelt. Von ihm gehe nur noch eine vergleichsweise geringe Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Die Abwägung zwischen dieser Gefahr und den gewichtigen Belangen des Schutzes des Ehelebens nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention führe zu dem Ergebnis, dass der durch die Ausweisung bewirkte Eingriff unverhältnismäßig sei. In dem Revisionsverfahren wird es dementsprechend insbesondere um die Reichweite des Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz des Familienlebens) in Ausweisungsfällen gehen.